2 Überblick über Altersvorsorge in Deutschland
2.1 Entwicklungsgeschichte des deutschen Rentensystems
Das System der Altersvorsorge Deutschlands besteht aus 3 Säulen Versicherungs- Modellen.Und das System der Rentenversicherung in Deutschland hat mittlerweile mehr als 100-jährige Geschichte.Mehrere Sozialgesetze unter Bismarck wurden kontinuierlich eingeführt.Im Jahr 1889 wurden die Invaliditätsversicherung und die Altersversicherung etabliert.Allerdings war es noch ein weiter Weg bis zur heutigen Rentenversicherung.
Am 20. Dezember 1911 tat man mit der Reichsversicherungsordnung einen wichtigen Schritt für die Entwicklung eines gesetzlichen Rentenversicherungssystems.Die drei Sozialgesetze wurden durch diese Verordnung unter einem Dach zusammengefasst.Die Krankenversicherung und die Unfallversicherung waren auch ein Anteil der Reichsversicherungsordnung. Die Basis der deutschen Sozialgesetzgebung wurde durch dieses Gesetz Jahrzehnte lang gebildet.Am 9.August 1919 wurde in Kassel der Verband deutscher Landesversicherungsanstalten gegründet.Der Verband hatte die Verantwortung, die Meinung auszutauschen und gemeinsame Angelegenheiten zu fördern und sich für die allgemeine Vereinheitlichung des Rentenrechts einzusetzen.Die übrigen Rentenversicherungsträger entschieden sich später für die Beteiligung an dem Verband. Im Jahr 1938 veränderte er sich als gemeinsamer Spitzenverband in den“Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger“.
Nach 1945 wurde der “Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger“als zentrales Organ der Rentenversicherung betrachtet.Am 3. Mai 1946 wurde entschieden,dass sein Name in den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger(VDR) geändert wurde. Am 22.Februar 1951wurde die Selbstverwaltung aller Sozialversicherungsträger verbindlich eingeführt.
2.2 Reform des deutschen Rentensystems
Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf den grundlegenden Reformen .Durch die große Rentenreform von 1957 wurde die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend umgewandelt. Als die Rente der Rentenversicherung ursprünglich nur als Mittel zur Abwendung von Notlagen diente, lag die Aufgabe der Rentenversicherung darin,vorzeitig Erwerbsunfähigen,Altersrentnern und Hinterbliebenen eine ausreichend Existenzsicherung zu bieten.Die Existenzsicherung erreicht zwar die volle Sicherung des Lebensstandards nicht,wirbt aber die Existenzsicherung um guten Lebensstandard.Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Kapitalbasis der Rentenversicherung weitgehend zerstört. Darüber hinaus war Rentenniveau demzufolge niedrig, Altersarmut weit verbreitet. Dadurch dass das Wirtschaftswunder gleichzeitig zu stark steigenden Löhnen führte, wurden die Einkommensunterschiede zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Rentnern immer größer. Dieser Unterschied zwischen Lohn- und Rentenempfängern konnte mit der Reform wesentlich verkleinert werden. Rentnern wurde die Möglichkeit eröffnet, ebenfalls am Wirtschaftsaufschwung teilzuhaben und selbst ohne familiäre Unterstützung im Alter ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Die Renten wurden dynamisiert,und das Finanzierungssystem wurde vom Kapitaldeckungsverfahren zum Umlageverfahren umgestaltet.Im Jahr 1972 gab es noch eine neue Rentenreform.Erstmals öffnete die Rentenversicherung auch für Selbstständige und Hausfrauen.Dies machte sich große Sorgen um flexiblere Altersgrenzen und etablierte die „Rente nach Mindesteinkommen“für Kleinverdiener. Mit der Rentenreform 1992 wurde die Rentenversicherung zusammengefasst, die in Reichsversicherungsordnung und Angestelltenversicherungsgesetz für Arbeiter und Angestellte getrennt geregelt worden ist, und in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Das Rentenversicherungsrecht wurde im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Die einzelnen zu dem Gebiet der Rentenversicherung gehörenden Leistungen wurden auch betroffen. Im Einzelnen sind das die Altersrenten, die Renten wegen Erwerbsminderung, die Renten für Hinterbliebene und die Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Der Gesetzgeber hat inhaltlich auf das sich verschlechternde Verhältnis zwischen der zunehmenden Zahl der Rentner mit steigender Lebenserwartung und der sinkenden der Erwerbstätigen und damit potentiellen Beitragszahler,Rücksicht genommen.Die Lebensarbeitszeit wurde tatsächlich verlängert. Zur Verteilung der Belastungen auf Beitragszahler,Rentner und Staat wurden die Rentenanpassung die Beitragssatzfestsetzung und die Höhe des Bundeszuschuss in den Mechanismus,der sich selbst reguliert,eingebunden.Angesichts der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 trat das neue Rentenversicherungsrecht vom 1. Januar 1992 in Kraft, auch in den neuen Bundesländern.
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