Die gesetzliche Regelung erfolgte erst im Jahre 1969 in der Bundesrepublik durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Im Kontext der vorbereitenden Diskussionen zu diesem Gesetz wurde der Begiff Duales System erstmals verwendet. Das Gesetz regelt die gesamte Breite der Lehrlingsausbildung, also sowohl die gewerbliche im Handwerk und in der Industrie, die kaufmännisch verwaltende, die landwirtschaftliche und die hauswirtschaftliche Berufsausbildung. In dieser Regelungsbreite hebt sich die Bundesrepublik von anderen Ländern ab, in denen es vergleichbare Ausbildungen gibt.
So wie die Durchführung der Berufsausbildung von Dualität gekennzeichnet ist: die Ausbildung soll im Betrieb erfolgen, die theoretische in der Schule. Die Zuständigkeit und Verantwortung sind auch zweigeteilt bzw, dual. Das Berufsbildungsgesetz regelt die betriebliche Berufsausbildung, für die Berufsschulen sind die Länder zuständig.
Die Berufsausbildung schließt sich an die Schulpflicht, die je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre beträgt, an und dauert in der Regel 3 bis 31/2 Jahre. Unabhängig von der Teilnahme an einer Ausbildung besteht weiterhin Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr, die sowohl in allgemeinbildenden Schulen erfüllt werden kann, dann mit dem Ziel der Studierfähigkeit, oder auch in beruflichen Vollzeitschulen oder ausbildungsbegleitend in der Teilzeitberufsschule. Mussten früher Jugendliche ohne Ausbildungsstelle, die auch nicht andere Schulformen anstrebten oder dafür die Qualifikation nicht besaßen, die Teilzeitberufsschule besuchen, haben sich seit den 70er Jahren für sie vollzeitschulische Angebote entwickelt, wie das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr.
3 Struktur des dualen Ausbildungssystems
Durch die breite Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnik wandelt sich das duale Ausbildungssystem fortdauern. Die Struktur bleibt vorerst erhalten, auch wenn Mitte der 90er Jahre Ausbidungsgänge wieder eingeführt wurden. Die Rahmenbedingungen ändert sich in bereits beschriebenen Maßen.
3.1 Mindestanforderung
Weiterin gilt als standardisierte Mindestanforderung zur Aufnahme eines dualen Ausbildungsverhältnisses ein Hauptschulabschuluss. Dennoch verschiebt sich die Ausrichtung der ausbildenden Betriebe weiter zu Absolventen mit mindestens der Mittleren Pfeife. Entgegen wächt der Anteil der Hauptschulabsolventen und Schulabgängern ohne Abschluss im Handwerk, Land- und Hauswirtschaft. Das Weiteren steigen die Anforderungen der Ausbildungsbetriebe an die Bewerber durch die ansteigende Komplexität vieler Berufsbilder, aufgrund der neuen Informations- und Kommunikationstechniken. Gleiches gilt für die Anforderung der Auszubildenden an ihre Ausbildungsbetriebe.
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